Leihbedingungen

Leihmaschinen können nur gegen Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises gemietet werden. Die Leihmiete ist mit dem Zeitpunkt der Rückgabe fällig; wird dies nicht sofort beglichen, so gilt das Gerät als nicht zurückerstattet, wodurch die Leihgebühr weiterläuft.
Ein Leihtag dauert 24 Stunden, wobei jeder weitere angefangene 24-Stunden-Tag als Leihtag zählt.
Abholung und Rückgabe können während der gesamten Öffnungszeit (siehe Kontakt) erfolgen. Für ein Wochenende (Sa 8.00 - Mo 8.00) werden 1,5 Tage verrechnet. Für eine Woche werden fünf Tagessätze, für zwei Wochen neun Tagessätze verrechnet.
Die Geräte müssen in gereinigtem Zustand retourniert werden. Bei verschmutzten Geräte wird neben der Leihgebühr ein Reinigungsentgelt je nach Arbeitsaufwand eingehoben.
Dem Mieter ist es untersagt, eigenmächtig Reparaturen an Leihgeräten vorzunehmen. Reparaturen an den Geräten, die aus Verschulden des Mieters notwendig werden, gehen zu Lasten des Benützers, während der Vermieter für die laufende Instandsetzung zu sorgen hat.
Eventuell auftretende Mängel an Maschinen sind sofort telefonisch zu melden.